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Luftreiniger - Was ist zu beachten?

Thomas Rengsberger

Luftreiniger gegen Bakterien, Viren, Feinstaub, Pilze, Schimmel.

Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, warum ein Luftreiniger in der aktuellen Corona-Lage, aber auch danach wichtig ist, hier ein paar Informationen:

Ideal für Klassenzimmer an Schulen, Schulbus, Kindergarten, Altersheime, Krankenhäuser, Pflegestationen, Behindertenheime, Büroräume, Lobby, Hotelzimmer, Großraumbüro, Schlafzimmer, Homeoffice und noch unzählige Anwendungsmöglichkeiten.

Corona-Viren verbreiten sich in schlecht belüfteten Räumen besonders gut – über sogenannte Aerosole in der Luft. Können mobile Luftreiniger im Kampf gegen Corona helfen?

 

  • Wenn Sie einen mobilen Luftreiniger verwenden, sollte er mit einem HEPA-Filter ausgestattet sein. Die Reinigungsleistung des Gerätes muss zur Raumgröße und Personenzahl passen und es muss gut im Raum platziert werden.
  • Nicht alle mobilen Luftfilter sind gleichermaßen dafür geeignet, virushaltige Partikel aus der Luft zurückzuhalten. Luftreiniger-Modelle, die über sogenannte „High Efficiency Particulate Air“(HEPA)-Filter der Klasse H13 oder H14 verfügen, können Viren bzw. feinste, mit Viren beladene Tröpfchen filtern.

 

Was ist wichtig?

AQI:

Der Wer AQI (ang. Air Quality Index) ist die einfachste Art, um den Stand der Luftverschmutzung an einer Skala von 0 bis 500 zu bestimmen. Je höher der Wert, desto verschmutzter ist die Raumluft. Die Bewertung der Luftqualität umfasst vor allem die Konzentration von PM2,5- und PM10-Schwebstaub, aber auch mancher Gase – z. B. Schwefeldioxid (SO2), Ozon (O3), Stickstoffmonoxid, NO), Kohlenmonoxid (CO) und Benzol, die meistens ein Ergebnis der Verbrennung von Kraftstoffen darstellen.

Innenraumrichtwerte:

Die EU gibt einen Grenzwert von 200 µg/m³ als Höchstgrenze für den Mittelwert einer Stunde vor. Dieser darf nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden. Wird innerhalb von drei Stunden ein Wert von 400 μg/m³ übertroffen, muss demnach umgehend gehandelt werden. Das Umweltbundesamt gibt Richtwerte für Innenräume vor - 80 µg/m³ im Mittel einer Stunde und 40 µg/m³ als Jahresmittelwert.

Als kurzfristiger Alarmwert werden 250 µg/m³ angegeben.

Als Arbeitsplatzgrenzwert (MAK) von NO₂ werden 950 µg/m³ festgelegt, mit zahlreichen Ausnahmen. Dieser hohe Wert gilt allerdings insbesondere für die Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz erhöhter Stickstoffdioxid-Belastung ausgesetzt sind, also nicht in Büros arbeiten. Das Umweltbundesamt empfiehlt – auch in Innenräumen – den maximalen Wochen-Mittelwert auf 40 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) festzusetzen.  Quelle: Umweltbundesamt

CO₂:

Kohlendioxid (chemische Kurzbezeichnung: CO₂) ist ein farb- und geruchloses Gas. Mit einer Konzentration um 400 ppm1 ist es ein natürlicher Bestandteil der Umgebungsluft. CO₂ entsteht bei der vollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Substanzen bei ausreichender Sauerstoffzufuhr. Im Organismus von Lebewesen bildet es sich als Abbauprodukt der Zellatmung. Quelle: Umweltbundesamt

VOC:

Die englische Abkürzung VOC (Volatile Organic Compounds) bezeichnet die Gruppe der flüchtigen organischen Verbindungen. VOC umschreibt gas- und dampfförmige Stoffe organischen Ursprungs in der Luft. Dazu gehören zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde und organische Säuren. Viele Lösemittel, Flüssigbrennstoffe und synthetisch hergestellte Stoffe können als VOC auftreten, aber auch zahlreiche organische Verbindungen, die in biologischen Prozessen gebildet werden. Viele hundert verschiedene Einzelverbindungen können in der Luft gemeinsam auftreten. https://www.umweltbundesamt.de

PM10:

Der Feinstaub besteht aus einem komplexen Gemisch fester und flüssiger Partikel und wird abhängig von deren Größe in unterschiedliche Fraktionen eingeteilt. Unterschieden werden PM10 (PM, particulate matter) mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer (µm), PM2,5 und ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm.

PM2,5:

Die als Feinstaub (PM2,5) bezeichnete Staubfraktion enthält 50 % der Teilchen mit einem Durchmesser von 2,5 µm, einen höheren Anteil kleinerer Teilchen und einen niedrigeren Anteil größerer Teilchen.

Feinstaub PM2,5 + PM10:

Das Umweltbundesamt gibt für Feinstaubpartikel PM10 einen Tagesgrenzwert von 50 μg/m³ vor, der lediglich an 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Generell gilt ein maximaler Jahresmittelwert von 40 μg/m³. Für die kleineren Partikel PM2.5 gibt es nur unverbindliche Zielwerte von 25 μg/m³ der EU und WHO. Für noch kleinere Partikel – obwohl ungleich gefährlicher – gibt es derzeit noch keine Grenzwerte.

HUM:

Luftfeuchtigkeitswert für Wohn- und Büroräume wird eine relative Luftfeuchtigkeit von 40 bis 50 % empfohlen. In kühlen Bereichen ist eine höhere Luftfeuchtigkeit erträglicher als in besonders warmen Bereichen (unterhalb 20 °C können auch über 70 % noch als behaglich empfunden werden). Unbehaglich ist generell Luftfeuchtigkeit über 95 % und unter 23 %. Bei üblichen Bedingungen kann in beheizten Räumen (im Winter, besonders bei tiefer Außentemperatur) die Luft ohne aktive Luftbefeuchtung zu trocken werden. Andererseits sollte die Luftfeuchtigkeit im Schlafzimmer bei geschlossenen Fenstern generell etwas niedriger sein, da durch die Ausatmung die Luftfeuchtigkeit weiter ansteigt und bei einer Ausgangs-Feuchtigkeit von 60 % die Schwelle zur Schimmelbildung überschritten werden kann.

Quellen: https://de.wikipedia.org, https://www.umweltbundesamt.at, https://www.umweltbundesamt.de, www.verbraucherzentrale.de

Informationen von fivestartoolshop.com ein Onlineshop der Handelsvertretung Rengsberger aus Landshut.

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